Heilmassagen

Abrechnung nach dem Wahlt­herapeuten­prinzip

Da ich ausgebildeter Heilmasseur gemäß §29 MMHmG und Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten bin, genießen Sie auch die Möglichkeit mit einem genehmigten Verordnungsschein einen Teilbetrag Ihrer Therapiekosten vom Sozialversicherungsträger rückerstattet zu bekommen.

Was ist zu tun?

Ihr Arzt verschreibt Ihnen eine Verordnung (Zuweisung), die Sie vom Chefarzt Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bewilligen lassen.

Gerne erledige ich das für Sie.

Nach Bezahlung der Therapierechnung können Sie diese bei Ihrer Krankenversicherung einreichen und es wird Ihnen je nach Behandlung der gesetzliche Rückerstattungsbetrag überwiesen.

Wirkung der Heilmassagen:

  • Funktionsverbesserung in Gelenken, Muskeln und Wirbelsäule
  • Aktivierung der Selbstheilungskräfte
  • Linderung von Schmerzen
  • Narbenentstörung
  • Entstauungstherapien mit Lymphdrainagen

Je nach Verordnung des Arztes erhalten Sie bei uns:

  • Heilmassage
  • Heilmassage in Kombination mit Moorpackung oder Topfenwickel
  • Heilmassage in Kombination mit Heublumensack

Kontakt

Für mehr Informationen dazu bzw. für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie mich bitte unter 0699/11223306!

Klassische Massage

Fußreflexzonenmassage

Wirbelsäulentiefenmassage

Bindegewebs- und Segmentmassage

Lymphdrainage

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