Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Abrechnung nach dem Wahltherapeutenprinzip
Da ich ausgebildeter Heilmasseur gemäß §29 MMHmG und Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten bin, genießen Sie auch die Möglichkeit mit einem genehmigten Verordnungsschein einen Teilbetrag Ihrer Therapiekosten vom Sozialversicherungsträger rückerstattet zu bekommen.
Was ist zu tun?
Ihr Arzt verschreibt Ihnen eine Verordnung (Zuweisung), die Sie vom Chefarzt Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bewilligen lassen.
Gerne erledige ich das für Sie.
Nach Bezahlung der Therapierechnung können Sie diese bei Ihrer Krankenversicherung einreichen und es wird Ihnen je nach Behandlung der gesetzliche Rückerstattungsbetrag überwiesen.
Wirkung der Heilmassagen:
- Funktionsverbesserung in Gelenken, Muskeln und Wirbelsäule
- Aktivierung der Selbstheilungskräfte
- Linderung von Schmerzen
- Narbenentstörung
- Entstauungstherapien mit Lymphdrainagen
Je nach Verordnung des Arztes erhalten Sie bei uns:
- Heilmassage
- Heilmassage in Kombination mit Moorpackung oder Topfenwickel
- Heilmassage in Kombination mit Heublumensack
Kontakt
Für mehr Informationen dazu bzw. für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie mich bitte unter 0699/11223306!